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Bei Abhaltung eines „fairen Festes“ wird bei Förderung des Landes OÖ. ein Zuschlag von 50 % des Landesbeitrages gewährt. Für die Auszahlung des Förderbeitrages ist die Förderzusicherung des Landes vorzulegen. Details und Informationen zur Förderung unter www.klimakultur.at